Wissen

Wissen teilen. Wandel gestalten.

Hier bündelt die Plattform-E praktisches Wissen zum einfachen und experimentellen Bauen – von News und Podcast-Folgen über Initiativen in Deutschland bis hin zu einem Wiki rechtlicher Grundlagen. Eine wachsende Sammlung für alle, die Neues ausprobieren und Bestehendes besser verstehen wollen.

Ein Mann mit Brille spricht vor einer Wand mit Bildern und Texten, während zwei Frauen ihm zuhören.
Linksammlung

Wissen macht E(?): Artikel und News zum einfachen und experimentellen Bauen

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Eckpunkte Gebäudetyp-E
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Artikel / Blogpost
20.11.2025
Foyer-Dialog - Zukunftsstragegie Gebäudetyp-e
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Artikel / Blogpost
20.10.2025
Wie Bauen wieder einfacher und günstiger werden soll
Süddeutsche Zeitung
Artikel / Blogpost
27.02.2025
Der Gebäudetyp E ist tot
Wirtschafts Woche
Artikel / Blogpost
13.12.2024
Erleichterung des Gebäudebaus Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Bundesregierung
Guidelines
06.11.2024
Leitlinie Gebäudetyp-E des Bundes
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Guidelines
11.06.2024
Bundesregierung will einfacheres Bauen ermöglichen
Süddeutsche Zeitung
Artikel / Blogpost
11.06.2024
Regelstandard Erleichtertes Bauen Der Förderstandard der Sozialen Wohnraumförderung in Schleswig-Holstein
Arge e.V.
Literatur
01.06.2024
Gebäudetyp-e in Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Guidelines
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Podcast

Hier gibts was auf die Ohren!

Was bedeutet es, einfach zu bauen? Warum sollte der gesamte Lebenszyklus eines Gebäudes von der Planung über den Betrieb bis zum Rückbau vereinfacht werden, obwohl Normen, Anforderungen und wirtschaftliche Interessen dagegenstehen? Rebekka Pottgüter, Head of Communications bei HPP Architekten, betrachtet die Forderung nach einem einfacheren Bauen als zentral für eine nachhaltige Zukunft. In Gesprächen mit Expertinnen und Experten sucht sie nach Haltung, Orientierung und Lösungen. Das Format »Simplicity – Einfach bauen«, unterstützt von KS Original, dem Markenverbund mittelständischer Kalksandsteinhersteller, zeigt, wie Baukultur Komplexität reduzieren kann, ohne an Qualität einzubüßen, und damit einen wichtigen Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit leistet.

Wiki

Die rechtlichen Implikationen des Einfachen und Experimentellen Bauens kurz erklärt

Einfaches Bauen
Einfaches Bauen beschreibt einen Ansatz, der auf Reduktion, Klarheit und Angemessenheit im Planen und Bauen setzt, um ressourcenschonend und bezahlbar zu bauen. Damit kann von existierenden Anforderungen aus Normen oder Ordnungsrecht abgewichen werden. Eine offizielle Begriffsdefinition existiert bislang nicht und wird in Forschung, Praxis und Politik aktuell verhandelt.

Anerkannte Regeln der Technik

sind technische Grundsätze, die in Wissenschaft, Praxis und Normung als bewährter Stand der Technik gelten. Sie validieren durch Gutachten und aktuelle Rechtsprechung, was bei Planung, Ausführung und Betrieb von Bauwerken als „ordnungsgemäß“ gilt. Sie sind nicht gesetzlich verankert, werden jedoch häufig durch Verweis in Verordnungen (z. B. der Landesbauordnungen) rechtlich relevant.

Bebauungsplan

Der Bebauungsplan ist ein rechtsverbindlicher Teil der kommunalen Bauleitplanung nach dem Baugesetzbuch (BauGB). Er legt fest, wie Grundstücke genutzt und bebaut werden dürfen – etwa über Baugrenzen, Geschosszahlen, Nutzungsarten oder Grünflächen. Der B-Plan schafft damit den rechtlichen Rahmen für Bauvorhaben und ist für alle Eigentümer:innen verbindlich.

Baugesetzbuch

Bundesgesetzliche Anforderungen im Bauwesen ergeben sich vor allem aus dem Baugesetzbuch (BauGB) – dem zentralen Rahmengesetz des Bundes für die städtebauliche Ordnung und Entwicklung. Es regelt, wo und wie gebaut werden darf, insbesondere durch Vorgaben zur Bauleitplanung, zur Zulässigkeit von Vorhaben und zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.


Daneben existieren weitere bundesweite Regelwerke wie das Gebäudeenergiegesetz (GEG) oder das Bauproduktengesetz (BauPG), die technische, energetische oder produktbezogene Anforderungen festlegen. Diese Gesetze bilden zusammen den rechtlichen Rahmen, innerhalb dessen Länder und Kommunen ihre eigenen Bauordnungen und Vorschriften ausgestalten.

DIN-Normen

DIN-Normen sind vom Deutschen Institut für Normung (DIN) erarbeitete und veröffentlichte Standards, die einheitliche Anforderungen an Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen festlegen – auch im Bauwesen. Sie dienen der Sicherung von Qualität, Kompatibilität und Sicherheit und spiegeln den Stand der anerkannten Regeln der Technik wider. Sie haben empfehlenden Charakter, gelten aber in der Praxis häufig als anerkannter Maßstab für fachgerechtes Arbeiten.

Förderanforderungen

Förderanforderungen legen die Kriterien fest, nach denen Bauvorhaben öffentliche Fördermittel erhalten können. Sie definieren technische, energetische, soziale oder wirtschaftliche Mindeststandards und können maßgeblichen Einfluss auf Planung und Gestaltung von Projekten haben. Z.B. regeln die Anforderungen der Einkommensorientierten Förderung (EOF) in Bayern Ausstattungs- und Flächenstandards für Wohnungen.

Gebäudetyp-E-Vertrag

Der Gebäudetyp-E-Vertrag soll künftig einen rechtlichen Rahmen schaffen, in dem bewusste Abweichungen von nicht zwingenden Standards rechtssicher vereinbart werden können, ohne automatisch als Mangel zu gelten. Die Bundesregierung hat entsprechende Eckpunkte vorgestellt, doch die gesetzliche Grundlage ist noch nicht umgesetzt. Ziel ist es, Bauherrschaft und Planung mehr Spielraum zu geben, um einfache, kostensparende und bedarfsgerechte Lösungen verbindlich zu vereinbaren.

Mustervertragsklauseln

Mustervertragsklauseln sind vorformulierte Textbausteine, die es ermöglichen, bewusste Abweichungen von Standards – etwa beim Schallschutz oder bei Ausstattungsanforderungen – klar und rechtssicher zu vereinbaren. Beim Hamburg Standard werden diese Klauseln direkt von der Initiative entwickelt und allen an Planung und Umsetzung Beteiligten zur Verfügung gestellt. Sie schaffen Transparenz zwischen Bauherrschaft, Planung, Ausführung und späteren Nutzer:innen und bilden eine gemeinsame vertragliche Grundlage, um vereinfachte Bauweisen rechtlich sauber umzusetzen.

Städtebaulicher Vertrag

Ein städtebaulicher Vertrag ist ein freiwilliger Vertrag zwischen Kommune und privater Bauherrschaft, der ergänzend zum Bebauungsplan eingesetzt werden kann. Er dient dazu, städtebauliche Ziele gemeinsam umzusetzen, z. B. durch Regelungen zur Infrastruktur, Kostentragung oder Gestaltung. Grundlage ist § 11 BauGB. Städtebauliche Verträge ermöglichen flexiblere Lösungen als reine Planfestsetzungen, müssen aber an den Zielen der Bauleitplanung ausgerichtet bleiben.

Technische Baubestimmungen, Landesbauordnung

konkretisieren die Anforderungen der Bauordnungen der Länder. Sie legen fest, wie die allgemeinen Schutzziele – etwa Standsicherheit, Brandschutz oder Energieeffizienz – technisch umzusetzen sind. Grundlage sind häufig Normen und anerkannte Regeln der Technik, die durch die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen in das jeweilige Landesrecht übernommen werden.

Experimentelles Bauen
Experimentelles Bauen steht für das Erproben neuer Wege jenseits etablierter Normen und Standards – im Entwurf, in der Konstruktion oder in der Organisation von Bauprozessen. Eine einheitliche Definition gibt es nicht; der Begriff beschreibt vielmehr einen Rahmen, in dem rechtliche und technische Grenzen ausgelotet werden. Häufig hat dies Prüf- und Genehmigungsprozesse zur Folge.

Allgemeinen Bauartgenehmigung

Vorhabenbezogene Bauartgenehmigung (vBg) ist ein bauaufsichtliches Verfahren, das die Verwendung einer neuartigen oder nicht geregelten Bauart für ein konkretes Bauvorhaben erlaubt. Sie wird vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) erteilt und prüft, ob die geplante Bauart die allgemeinen Schutzziele der Landesbauordnungen – etwa Standsicherheit, Brandschutz oder Gesundheitsschutz – erfüllt.

Vorhabensbezogene Bauartgenehmigung

Allgemeine Bauartgenehmigung (aBg) ist eine bauaufsichtliche Zulassung, die die Verwendung einer bestimmten Bauart bundesweit erlaubt. Sie wird vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) erteilt, wenn nachgewiesen ist, dass die Bauart dauerhaft die Schutzziele der Landesbauordnungen – etwa Sicherheit, Brandschutz oder Gesundheitsschutz – erfüllt.

Zulassung im Einzelfall

ist ein Verfahren, mit dem Bauprodukte oder Bauarten verwendet werden dürfen, die nicht den technischen Baubestimmungen entsprechen oder für die keine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung vorliegt. Sie wird von der obersten Bauaufsichtsbehörde des jeweiligen Bundeslandes erteilt und gilt ausschließlich für das konkrete Bauvorhaben.

Learning Report

Komplexität überwinden, Innovation fördern

Wie lässt sich der Wissens- und Informationstransfer im Bauwesen heute so gestalten, dass er Komplexität reduziert, Innovation fördert und die zentralen Akteur:innen aktiviert?

Unser Learning Report gibt Antworten: Er zeigt, wie du Komplexität abbauen und Innovation ermöglichen kannst. Zudem macht er deutlich, welche Bedürfnisse Planer:innen, Bauherr:innen und Behörden im Zusammenhang mit dem Einfachen Bauen haben und welche Formate echten Mehrwert schaffen.

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