Die GWG Ingolstadt setzt ein EOF-gefördertes Wohngebäude um, das so konzipiert ist, dass es grundsätzlich ohne konventionelle Heizung auskommt.

“Ein energieeffizientes Haus mit stabilem Raumklima ohne klassische Heizung und zugleich bezahlbarem, nachhaltigem Wohnraum.”
GWG Ingoldstadt, Alexander Bendzko
Einzigartiges Wohnkonzept: Komfort ohne Zentralheizung
Das Gebäude basiert auf dem 2226-Prinzip und kommt nahezu ohne konventionelle Heizung aus. Die Grundtemperierung erfolgt durch interne Wärmequellen sowie solare Gewinne, unterstützt nur bei Spitzenlasten durch ein minimales elektrisches Backup-System. Eine sensorisch gesteuerte natürliche Lüftung übernimmt den Luftaustausch und die Nachtauskühlung, während Warmwasser dezentral und Strom über eine PV-Anlage erzeugt wird. Die massive Bauweise sowie die hochgedämmte Gebäudehülle unterstützen die thermische Stabilität. Ein vollständig rückbaubares Fußbodensystem ersetzt den Estrich, verkürzt Bauzeiten und senkt Kosten bei gleichzeitig hoher Wärmeleitfähigkeit.
Als Pilotprojekt des Gebäudetyp-E steht das „Haus fast ohne Heizung“ beispielhaft für ein radikal einfaches und ressourcenschonendes Bauen. Das Konzept folgt dem Prinzip 2226 – das Gebäude funktioniert ohne zentrale Heizung, stattdessen reguliert sich das Raumklima über Nutzung, Gebäudestruktur und natürliche Energieflüsse. Die intelligente Steuerung der Lüftung und Temperatur erfolgt softwarebasiert und reagiert dynamisch auf das Verhalten der Bewohner:innen. Bautechnisch zeigt das Projekt, wie weit Standardreduktion im Sinne des Gebäudetyp-E gehen kann: Der Schallschutz wurde gezielt auf das notwendige Maß reduziert, die Stahlarmierung auf ein statisch sinnvolles Minimum begrenzt, und der Steckdosenschlüssel unterschreitet bewusst die in der DIN 18015 empfohlenen Werte. Auf unterirdische Bauwerke wie Keller oder Tiefgarage wurde vollständig verzichtet – die Außenanlagen wurden mit wiederverwendeten Pflastersteinen aus einem Rückbau gestaltet. So demonstriert das Projekt, wie sich die Schutzziele der Bauordnung wahren lassen, während technische, materielle und rechtliche Grenzen im Sinne des Gebäudetyp-E neu ausgelotet werden. Es ist ein gebauter Beweis dafür, dass Einfachheit, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit keine Gegensätze sein müssen.
Bei dem geplanten Umfang entsteht weder die Notwendigkeit einer Abweichung noch ergeben sich rechtliche Implikationen.
Das Gebäude ist so konzipiert, dass es grundsätzlich ohne konventionelle Heizung auskommt (Konzept 2226: 22°C bis 26°C). Die Raumbeheizung des Wohngebäudes wird vollständig durch die Abwärme der anwesenden Menschen, der technischen Geräte und der Beleuchtung sowie durch Sonneneinstrahlung gewährleistet. Es gibt lediglich ein Backup-Heizsystem (Bedarfsheizung) in Form eines elektrischen Heizpapiers (24V-Basis) für Spitzenlasten. Die Lüftung erfolgt automatisiert und sensorisch gesteuert: CO2−, Wärme- und Feuchtesensoren steuern die motorisch öffnenden Fenster-Drehflügel für den Luftaustausch und die natürliche Nachtauskühlung (sommerlicher Wärmeschutz). Das Prinzip hat sich bislang vor allem im Bürobau bewährt, wo Nutzungszeiten und interne Lasten besser kalkulierbar sind als im Wohnbau. Entsprechend wurde auf eine zentrale Heizungsanlage und wasserführende Heizsysteme verzichtet, die Versorgung mit Warmwasser erfolgt dezentral über Durchlauferhitzer. Die Stromgewinnung wird über eine PV-Anlage auf dem Gründach realisiert.
Die massive Bauweise der Innenwände und Decken (Verzicht auf Trockenbau) dient der Speicherung von Wärme/Kälte und schafft ein angenehmes Raumklima. Außenwände aus hochwärmedämmenden Thermoziegeln mit Holzfaserfüllung, vorgesetzter Holzverschalung und mehrfach verglaste Fenster sind Teil der wirksamen Gebäudehülle.
Der Fußbodenaufbau ist als 100 % rückbaubares System konzipiert und ersetzt den konventionellen Estrich vollständig. Dadurch entfallen lange Trocknungszeiten und es gelangt keine zusätzliche Feuchtigkeit ins Gebäude. Die Lösung kombiniert Estrich und Bodenbelag in einem, ermöglicht eine geringe Aufbauhöhe und überzeugt durch hohe Wärmeleitfähigkeit, was zu kurzen Heizzeiten und niedrigen Energiekosten führt. Gleichzeitig ist der Aufbau besonders wirtschaftlich: Die Anschaffungskosten liegen bei nur etwa 70 % eines herkömmlichen Bodenaufbaus mit Fußbodenheizung.


Die Abweichung von DIN-Normen im Bereich des Wärmeschutzes durch den Verzicht auf eine konventionelle Heizung stützt sich auf Art. 63 der Bayerischen Bauordnung. Die Verwendung eines innovativen Heizpapiers führt zum Verzicht eines konventionellen Estrichs zugunsten eines revisionsfähigen Bodenaufbaus.
Im Projekt erfolgte eine Befreiung vom Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Ein gängiger GEG 2023 Nachweis mit Berechnungsverfahren nach DIN18599 ist hier aufgrund der nicht bzw. nur als Redundanz vorhandenen Heizungstechnik (rechnerischer Vergleich mit Referenzgebäude) nicht möglich.
Das GEG 2023 lässt in §102 Ausnahmen zu, wenn 1. die Ziele dieses Gesetzes durch andere als in diesem Gesetz vorgesehene Maßnahmen im gleichen Umfang erreicht werden oder 2. die Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führen.
In diesem Fall werden die Ziele dieses Gesetzes durch andere als in diesem Gesetz vorgesehene Maßnahmen im gleichen Umfang erreicht.
Grundlage der Befreiung vom GEG ist eine Simulation des angenommenen Nutzungsverhaltens, das die inneren Wärmelasten, also Wärmegewinne durch Anwesenheit und Nutzung berücksichtigt. Die energetische Konzeptionierung orientierte sich dabei am Prinzip 2226, und wurde vom gleichnamigen Beratungsbüro erstellt.
Durch die thermische Gebäudesimulation wird belegt, dass der resultierende Heizwärmebedarf für das Gesamtgebäude den Heizwärmeverbrauch eines Neubaus nach GEG 2023; Berechnung nach DIN18599, unterschreitet:
Energiebedarf gemäß Simulation 2226 GmbH, 12.06.2023, ca. 26,5 kWh / mªa.
Energiebedarf Neubau GEG 2023 (ehemalig KfW55), Richtwert, ca. 35,0 kWh / m'a.

Durch die Stellungnahme des Sachverständigenbüros ArcheNea GmbH konnte das Gebäude in Ausnahme zum GEG nach 3102 genehmigt werden.
Energetische Konzeptionierung durch Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft Ingolstadt GmbH (GWG) mit Beratungsbüro 2226.eu
Antrag auf Befreiung nach GEG 2023 §102 ArcheNea GmbH
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Für das Projekt wurden keine KfW-Fördermittel in Anspruch genommen.
Das Projekt erfüllt die baurechtlich geforderten Mindeststandards, verfolgt jedoch einen reduzierten und ressourcenschonenden Ansatz in der Ausführung. Auf einen konventionellen Estrich wurde bewusst verzichtet. Aufgrund einer planerischen Anpassung hinsichtlich des Bodenaufbaus während der Bauphase ist eine überhöhte Schüttungsschicht im Bodenaufbau eingebracht worden.
Bei dem geplanten Umfang entsteht weder die Notwendigkeit einer Abweichung noch ergeben sich rechtliche Implikationen.
Im Sinne eines materialeffizienten und ressourcenschonenden Bauens wurde eine minimale Stahlarmierung eingesetzt. Diese Reduktion trägt zur Einsparung von Material und CO₂ bei, führt jedoch dazu, dass feine Haarrisse in den Betonoberflächen bewusst in Kauf genommen werden. Die Risse beeinträchtigen weder die Standsicherheit noch die Dauerhaftigkeit der Konstruktion und sind Ausdruck einer bewussten gestalterischen und konstruktiven Vereinfachung.
Die Reduzierung der Stahlarmierung hat auch rechtliche Implikationen, da sie eine Abweichung von den anerkannten Regeln der Technik darstellen kann. In diesem Fall wurde die Entscheidung bewusst vom Bauherrn als Bestandshalter getroffen: Da die Wohnungen nicht veräußert, sondern im Eigenbestand gehalten werden, können potenzielle optische Beeinträchtigungen durch Haarrisse akzeptiert werden, ohne haftungsrechtliche Risiken gegenüber Käufer:innen einzugehen.
Da diese Entscheidung auf Grundlage der Kompetenz des gewerblich tätigen Bauherren getroffen wurde, wurde zwischen Bauherrschaft und Statikbüro eine vertragliche Haftungsfreistellung vereinbart, die das Büro von Gewährleistungsansprüchen im Zusammenhang mit der reduzierten Bewehrung entlastet. Damit ist das Vorgehen transparent dokumentiert und rechtlich abgesichert.
Michael Heubl – Ingenieurbüro für Baustatik GmbH
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Im Projekt wurde die Anzahl der Steckdosen bewusst reduziert und liegt damit unterhalb der in der DIN 18015 empfohlenen Ausstattungswerte. Ziel war es, den Materialeinsatz, Installationsaufwand und Ressourcenverbrauch zu minimieren und gleichzeitig die tatsächlichen Nutzerbedürfnisse in den Mittelpunkt zu stellen. Diese Entscheidung erfordert eine bewusste Abweichung von der Norm. Durch die vereinfachte Elektroinstallation wird der technische Ausbau auf das funktional Notwendige beschränkt.
Die Reduzierung der Steckdosenanzahl stellt eine Abweichung von der DIN 18015 dar, die die Mindestausstattung elektrischer Anlagen in Wohngebäuden beschreibt und zu den anerkannten Regeln der Technik zählt. Eine solche Abweichung ist rechtlich zulässig, sofern sie bewusst vereinbart und dokumentiert wird.
Im Projekt wurde die Entscheidung zwischen Bauherrschaft und Planungsteam abgestimmt und im Rahmen der Ausführungsplanung festgehalten. Da die Bauherrschaft als Bestandshalter auftritt, bestehen keine haftungsrechtlichen Risiken gegenüber Dritten. Die Abweichung wurde somit transparent begründet und ist vertraglich freigestellt, wodurch das Vorgehen rechtssicher und im Sinne des einfachen Bauens vertretbar ist.
Das Gebäude wurde ohne unterirdische Bauwerke realisiert – es gibt weder Keller noch Tiefgarage. Grundlage dafür war ein reduzierter Stellplatzschlüssel, der den Verzicht auf ein kosten- und ressourcenintensives Untergeschoss ermöglichte. Anstelle klassischer Kellerräume wurden Gartenhäuschen als oberirdische Nebenräume entwickelt, die Platz für Lagerung, Technik und Fahrräder bieten. Die Fahrradabstellplätze sind direkt im Gebäude integriert und mit Ladestationen für E-Bikes ausgestattet, was eine alltagstaugliche und zukunftsorientierte Mobilitätslösung schafft. Die verbleibenden PKW-Stellflächen wurden in versickerungsfähiger Bauweise aus Schotterrasen und Rasengittersteinen ausgeführt – ein Beitrag zur ökologischen Flächenentwässerung und zur Reduktion versiegelter Flächen.

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Die geplante Reduktion des Stellplatzschlüssels erforderte eine Abweichung von der kommunalen Stellplatzsatzung und wurde in engem Austausch mit den zuständigen Behörden verhandelt. Ursprünglich sollte über ein Mobilitätskonzept eine Ausnahmegenehmigung erwirkt werden, um den Verzicht auf eine Tiefgarage rechtlich abzusichern. Da in Ingolstadt jedoch kein Car-Sharing-Angebot existiert, ließ sich dieser Ansatz nicht umsetzen.
Im Verlauf der Bauphase reduzierte die Kommune schließlich eigenständig den Stellplatzschlüssel, sodass das Vorhaben ohne Mobilitätskonzept und dennoch wie geplant ohne Tiefgarage realisiert werden konnte.
Im Projekt wurde gezielt auf die Wiederverwendung von Baumaterialien gesetzt, um Ressourcen zu schonen und graue Energie zu reduzieren. So kamen in der Außenanlage Pflastersteine aus einem Abbruchprojekt erneut zum Einsatz. Auch die Wiederverwendung von Klinkern aus demselben Rückbau war vorgesehen, konnte jedoch aus Kostengründen nicht umgesetzt werden. Für eine erneute Nutzung hätten die Materialien geprüft und zertifiziert werden müssen, was ein zusätzliches Budget erfordert hätte.
Das Gebäude wurde mit Blick auf Demontierbarkeit und Kreislauffähigkeit geplant. Die Konstruktionen sind sortenrein ausgeführt und verzichten weitgehend auf Verbundbaustoffe, um eine Trennung der Materialien am Ende der Nutzungszeit zu ermöglichen. Diese Bauweise erleichtert sowohl die Wiederverwendung einzelner Bauteile als auch das stoffliche Recycling der eingesetzten Materialien.

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Bei dem geplanten Umfang entsteht weder die Notwendigkeit einer Abweichung noch ergeben sich rechtliche Implikationen.