Das MorellenQuartier ist ein Pilotprojekt der "Initiative kostenreduziertes Bauen" der Freien und Hansestadt Hamburg und dient als konkrete Umsetzung des "Bauen im Hamburg Standard".

„Minimaler Standard, maximale Wertigkeit – bezahlbar, nachhaltig und mit hoher Lebensqualität.”
LRW Architektur und Stadtplanung, Kilian Jonak
Absolute Besonderheit: eine konstruktionsoffene Ausschreibung
Bereits im frühen Projektprozess (LPH 0 und 1) war die Zielsetzung klar auf einen kostenreduzierten und CO₂-armen Massivholzbau ausgerichtet. Um jedoch den bestmöglichen Ansatz zu identifizieren, wurde bereits in einer sehr frühen Planungsphase eine konstruktionsoffene Ausschreibung der Leistungen des Bauunternehmens durchgeführt. So konnten wirtschaftliche Spielräume optimal genutzt und innovative, zugleich kosteneffiziente Lösungsansätze ermöglicht werden. Besonders für Gebäude der Gebäudeklasse 3 lässt sich eine hohe Kosteneffizienz erzielen, da hier im Vergleich zu Gebäudeklasse 5 oder zu Sonderbauten geringere Anforderungen der Muster-Holzbaurichtlinie gelten. Durch diese reduzierten regulatorischen Vorgaben kann der Massivholzbau günstiger umgesetzt und sein ökologischer Vorteil bestmöglich ausgeschöpft werden.
Das Gebäude folgt zudem einem einheitlichen, klar strukturierten Gestaltungsprinzip. Die Baukörpergeometrie ist bewusst rational gestaltet und verzichtet auf komplexe Fassadenversprünge und setzt auf ein durchgängiges Volumen. Es kommen standardisierte Fensterformate und wiederkehrende Bauteilabmessungen zum Einsatz, was sowohl die Planungsprozesse als auch die Ausführung deutlich erleichtert. Die Vereinheitlichung führt zu einem effizienten Materialeinsatz, reduziert den Koordinations- und Arbeitsaufwand der Gewerke und beschleunigt die Montage auf der Baustelle. Trotz der konstruktiven Vereinfachung bleibt die architektonische Qualität gewahrt und wird durch die stringente Formensprache gestützt.
Der Hamburg-Standard ist ein Leitbild beziehungsweise ein Maßnahmenpaket der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Hamburg (BSW) zur Ermöglichung von bezahlbarem und zugleich nachhaltig realisiertem Wohnungsneubau in der Stadt Hamburg.
Mit anderen Worten: Der Hamburg-Standard ist kein einzelner Baustandard im Sinne von Normen (z. B. DIN, EN) allein, sondern ein ganzheitlicher Ansatz, der technische, prozessuale und organisatorische Komponenten im Blick hat, um Baukosten zu reduzieren und den Wohnungsbau effizienter zu gestalten.
Das vereinfachte Heizkonzept basiert auf einfachen, wartungsarmen Systemen mit reduziertem technischen Aufwand. Statt komplexer Anlagen kommen standardisierte, klar strukturierte Heizlösungen wie kompakte Zentralheizungen oder effiziente Wärmepumpen zum Einsatz. Durch geringere Regelungstechnik und niedrige Systemtemperaturen werden Betriebs- und Investitionskosten gesenkt, während Komfort und Energieeffizienz erhalten bleiben. Der Fokus liegt auf robuster Technik, hoher Betriebssicherheit und einer wirtschaftlichen Wärmeversorgung im Sinne des Hamburg-Standards.
Das Lüftungskonzept basiert auf einer natürlichen Luftzirkulation durch Fensterlüftung und verzichtet bewusst auf eine mechanische Be- und Entlüftungsanlage. Der Luftaustausch erfolgt manuell über die Öffnungselemente, wodurch der technische Aufwand, die Betriebskosten und der Wartungsbedarf minimiert werden. In den Bädern ist zur Sicherstellung eines ausreichenden Feuchteschutzes eine mechanische Abluftanlage vorgesehen, die den Luftwechsel bedarfsgerecht unterstützt und hygienische Raumluftbedingungen gewährleistet.
Die Warmwasserversorgung erfolgt dezentral über elektrische Durchlauferhitzer, wodurch lange Leitungswege und Wärmeverluste vermieden werden. Dieses System ermöglicht eine bedarfsgerechte Erwärmung direkt am Verbrauchsort und reduziert zugleich den Installations- und Wartungsaufwand. Die hierfür erforderliche Energie wird teilweise durch eine auf dem Dach installierte Photovoltaikanlage gedeckt, die zur Eigenstromerzeugung beiträgt und den Anteil regenerativer Energien im Gebäudebetrieb erhöht.
Die Auslegungstemperaturen werden bewusst niedriger festgelegt – beispielsweise 19 °C für Wohn- und Schlafräume, 20–21 °C für Bäder sowie 15 °C für Flure – und tragen damit zum vereinfachten Heizkonzept bei. Durch diese gezielte Absenkung lassen sich Energieverbrauch und Betriebskosten reduzieren, während weiterhin ein gesundes und angenehmes Raumklima gewährleistet ist. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Räume etwas kühler empfunden werden können, ohne die Aufenthaltsqualität wesentlich zu beeinträchtigen.
Die Mustervertragsklauseln stammen aus der „Initiative kostenreduziertes Bauen“ der Freien und Hansestadt Hamburg, die technische Standards überprüft und bewusst reduzierte Anforderungen definiert, um kostengünstiges, dennoch sicheres und qualitätsvolles Bauen zu ermöglichen. Sie sind gedacht für Bauherren, Planer, Bauträger und später auch Nutzende [Käufer:innen/Mieter:innen], damit entlang der gesamten Leistungskette transparent und einheitlich mit den vereinfachten „Hamburg-Standards“ gearbeitet werden kann.
Der Bodenaufbau entspricht den bauordnungsrechtlich geforderten Mindestschallschutzanforderungen nach DIN 4109-1 und ist auf eine wirtschaftliche, materialeffiziente Ausführung abgestimmt. Durch den Einsatz standardisierter Schichten – bestehend aus Zementestrich, elastisch wirkender Trittschalldämmung, lastverteilender Platte, verdichteter Hochleistungs-Schüttung sowie einer tragenden Brettsperrholzdecke – wird ein funktionaler Schallschutz sichergestellt, ohne zusätzliche, über das Mindestniveau hinausgehende Maßnahmen wie erhöhte Masseeinträge oder schalltechnisch optimierte Trennlagen vorzusehen. Der Aufbau gewährleistet damit eine regelkonforme, technisch robuste und ressourcenschonende Konstruktion im Sinne der projektspezifischen Ausführungsstrategie.

Für Balkone, Loggien und Dachterrassen – insbesondere bei Warmdach- oder Stahlbetonkonstruktionen – wird kein zusätzlicher Trittschallschutz vorgesehen. Es wird transparent darauf hingewiesen, dass Geräusche in diesen Bereichen wahrnehmbar sein können, ohne jedoch zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Nutzung zu führen.
Der Schallschutz liegt bewusst unter den Anforderungen der DIN 4109-1. Nutzerinnen und Nutzer werden darauf hingewiesen, dass Geräusche aus benachbarten Einheiten oder Allgemeinbereichen eher hörbar sein können. Die konkrete Abweichung in Dezibel ist objektabhängig und wird entsprechend ergänzt.
Die Mustervertragsklauseln stammen aus der „Initiative kostenreduziertes Bauen“ der Freien und Hansestadt Hamburg, die technische Standards überprüft und bewusst reduzierte Anforderungen definiert, um kostengünstiges, dennoch sicheres und qualitätsvolles Bauen zu ermöglichen. Sie sind gedacht für Bauherren, Planer, Bauträger und später auch Nutzende [Käufer:innen/Mieter:innen], damit entlang der gesamten Leistungskette transparent und einheitlich mit den vereinfachten „Hamburg-Standards“ gearbeitet werden kann.
Das Gebäude ist als Holzbau-Typenhaus mit einem tragenden RC-Betonkern konzipiert. Die Konstruktion kombiniert die ökologische Leichtbauweise in Holz mit der Robustheit und Aussteifung des Stahlbetons. Zur Effizienzsteigerung im Bauablauf kommen serielle, vorgefertigte Bauteile zum Einsatz – insbesondere bei Treppenhäusern, Balkonen und weiteren wiederkehrenden Elementen. Diese modulare Bauweise ermöglicht eine präzise Fertigung, verkürzte Montagezeiten und eine hohe Ausführungsqualität.
Bei dem geplanten Umfang entsteht weder die Notwendigkeit einer Abweichung noch ergeben sich rechtliche Implikationen.
Im Projekt wurde die Anzahl der Steckdosen bewusst reduziert und liegt damit unterhalb der in der DIN 18015 empfohlenen Ausstattungswerte. Ziel war es, den Materialeinsatz, Installationsaufwand und Ressourcenverbrauch zu minimieren und gleichzeitig die tatsächlichen Nutzerbedürfnisse in den Mittelpunkt zu stellen. Durch die vereinfachte Elektroinstallation wird der technische Ausbau auf das funktional Notwendige beschränkt.
Die im Projekt vorgesehene Reduzierung der Steckdosenanzahl stellt eine bewusste Abweichung von der DIN 18015-2 dar, welche die Mindestausstattung elektrischer Anlagen in Wohngebäuden definiert. Diese Anpassung ist zulässig, sofern sie vereinbart und dokumentiert wird. Im vorliegenden Fall wurde die Entscheidung zwischen Bauherrschaft und Planungsteam abgestimmt und innerhalb der Ausführungsplanung fixiert. Da die Bauherrschaft gleichzeitig Bestandshalter ist, ergeben sich keine haftungsrechtlichen Risiken gegenüber Dritten. Die Maßnahme ist nachvollziehbar begründet, vertraglich freigestellt und damit rechtssicher umsetzbar. Die elektrische Sicherheit bleibt gewährleistet; lediglich die Anzahl der installierten Steckdosen wird reduziert, ohne dass eine Verkettung mehrerer Mehrfachsteckdosen erforderlich wird.
Die Mustervertragsklauseln stammen aus der „Initiative kostenreduziertes Bauen“ der Freien und Hansestadt Hamburg, die technische Standards überprüft und bewusst reduzierte Anforderungen definiert, um kostengünstiges, dennoch sicheres und qualitätsvolles Bauen zu ermöglichen. Sie sind gedacht für Bauherren, Planer, Bauträger und später auch Nutzende [Käufer:innen/Mieter:innen], damit entlang der gesamten Leistungskette transparent und einheitlich mit den vereinfachten „Hamburg-Standards“ gearbeitet werden kann.
Das Gebäude wurde ohne unterirdische Bauwerke realisiert – es gibt weder Keller noch Tiefgarage. Grundlage dafür war ein reduzierter Stellplatzschlüssel, der den Verzicht auf ein kosten- und ressourcenintensives Untergeschoss ermöglichte. Anstelle klassischer Kellerräume wurden Gartenhäuschen als oberirdische Nebenräume entwickelt, die Platz für Lagerung, Technik und Fahrräder bieten. Die Fahrradabstellplätze sind direkt im Gebäude integriert und mit Ladestationen für E-Bikes ausgestattet, was eine alltagstaugliche und zukunftsorientierte Mobilitätslösung schafft.
Die verbleibenden PKW-Stellflächen wurden in versickerungsfähiger Bauweise aus Schotterrasen und Rasengittersteinen ausgeführt – ein Beitrag zur ökologischen Flächenentwässerung und zur Reduktion versiegelter Flächen.

Für das Projekt ist kein Stellplatznachweis erforderlich, da seitens der zuständigen Vorgaben keine verpflichtenden Anforderungen an die Anzahl der Stellplätze bestehen. Dadurch entsteht weder die Notwendigkeit einer Abweichung noch ergeben sich rechtliche Implikationen.
Die Fassade ist mit einer hinterlüfteten Bekleidung aus recycelbaren, vorgehängten Tonschindeln ausgeführt. Die Schindeln werden über eine Unterkonstruktion aus Aluminium und Holz befestigt und lassen sich nach Nutzungsende sortenrein dem Materialkreislauf zuführen. Ergänzt wird der Aufbau durch ökologische, druckfeste Holzfaser-Dämmplatten sowie weitere Materialien, die weitgehend ohne Verbundstoffe auskommen. Dadurch wird der Einsatz kreislauffähiger und ressourcenschonender Baustoffe gestärkt und der ökologische Fußabdruck der Gebäudehülle reduziert.
Die Konstruktion ist konsequent auf Rückbaubarkeit und Kreislauffähigkeit ausgerichtet. Sämtliche Schichten, von der Fassadenschale über die Unterkonstruktion bis zur tragenden Brettsperrholzstruktur, sind mechanisch verbunden und können zerstörungsarm gelöst werden. Durch die sortenreine, lageweise Ausführung und den Verzicht auf schwer trennbare Verbundbaustoffe ist eine einfache Materialtrennung gewährleistet. Dies ermöglicht sowohl die Wiederverwendung einzelner Bauteile als auch das hochwertige Recycling der eingesetzten Materialien und unterstützt damit eine nachhaltige und zukunftsfähige Gebäudestrategie.

Bei dem geplanten Umfang entsteht weder die Notwendigkeit einer Abweichung noch ergeben sich rechtliche Implikationen.