Ohne Keller und Tiefgarage
Der Stellplatzschlüssel von 0,5 je Wohnung ermöglicht den Verzicht auf eine Unterkellerung und Tiefgarage.
Ablauf
Vom Planungsziel zur realisierten Maßnahme
Ist ein Untergeschoss notwendig?
Untergeschosse verursachen viel Aushub, Material und Kosten. Bereits in Leistungsphase 0 wurde deshalb geprüft, ob diese Funktionen oberirdisch gelöst werden können.
Verzicht auf das Untergeschoss
Keller und Tiefgarage wurden bewusst gestrichen. Voraussetzung war, alle Nebenfunktionen oberirdisch zu organisieren: Lagern, Technik, Fahrräder und Stellplätze.
Alle Nebenfunktionen bleiben oberirdisch
Gartenhäuser werden für Lagerflächen bereit gestellt. Technik und Fahrradstellplätze mit E-Bike-Ladestationen liegen im Gebäude. Die PKW-Stellflächen werden auf dem Grundstück versickerungsfähig ausgeführt.
Die Kommune reduziert den Stellplatzschlüssel
Der geplante Weg über ein Mobilitätskonzept scheiterte am fehlenden Car-Sharing-Angebot in Ingolstadt. Während der Bauphase senkte die Kommune den Stellplatzschlüssel eigenständig. Das Vorhaben war damit ohne Umweg rechtlich gesichert.
Keller und Tiefgarage entfallen
Mit Keller und Tiefgarage entfallen materialintensive Bauteile sowie laufende Betriebs- und Wartungskosten. Eine separate Bilanz zu CO₂- und Kosteneinsparungen liegt bislang nicht vor.
Abhängig von Standort und Stellplatzrecht
Die Übertragbarkeit hängt von kommunalen Stellplatzvorgaben, Mobilitätsangebot, Grundstück und verfügbaren Ersatzflächen für Lagerung und Technik ab.
Fachliche Vertiefung
Bautechnisch
Gartenhäuser, Fahrradräume und offene Stellplätze
Anstelle klassischer Kellerräume sind die Lagerflächen der Mietenden in Gartenhäusern untergebracht. Fahrradstellplätze sind direkt ins Gebäude integriert und mit Ladestationen für E-Bikes ausgestattet.
Die verbleibenden PKW-Stellflächen sind versickerungsfähig aus Schotterrasen und Rasengittersteinen ausgeführt. Das verringert versiegelte Flächen und unterstützt die Entwässerung auf dem Grundstück.
Plan oder Zeichnung · PDFGebäudeschnitt
Rechtlich
Die Kommune reduziert den Stellplatzschlüssel
Die geplante Reduktion des Stellplatzschlüssels erforderte eine Abweichung von der kommunalen Stellplatzsatzung und wurde in engem Austausch mit den zuständigen Behörden verhandelt. Ursprünglich sollte über ein Mobilitätskonzept eine Ausnahmegenehmigung erwirkt werden, um den Verzicht auf eine Tiefgarage rechtlich abzusichern. Da in Ingolstadt jedoch kein Car-Sharing-Angebot existiert, ließ sich dieser Ansatz nicht umsetzen.
Im Verlauf der Bauphase senkte die Kommune den Stellplatzschlüssel schließlich eigenständig. Das Vorhaben konnte dadurch ohne Mobilitätskonzept und wie geplant ohne Tiefgarage rechtlich gesichert werden.
