Zum Inhalt
03© hey! architektur bumeder wehmann architekten partgmbb

Keine Tiefgarage

Mit einem Mobilitätskonzept konnte vom geforderten Stellplatzschlüssel abgewichen werden; eine Tiefgarage wurde entsprechend nicht umgesetzt

MobilitätAbweichung techn. Baubestimmungen

Ablauf

Vom Planungsziel zur realisierten Maßnahme

01

Stellplätze nicht isoliert betrachten

Die sechs Neubauten entstehen am Rand eines bestehenden Quartiers mit rund 800 Wohnungen. Ein vollständiger Stellplatznachweis direkt auf dem Neubaugrundstück hätte zusätzliche Flächen gebunden.

02

Das bestehende Quartier wird mitgedacht

Statt alle Stellplätze unmittelbar an den Neubauten anzuordnen, wurde die Mobilität im größeren Siedlungszusammenhang betrachtet.

03

Nur notwendige Stellplätze direkt am Haus

Wohnungsnahe Stellplätze werden gezielt dort vorgesehen, wo sie besonders wichtig sind, insbesondere für barrierefreie Wohnungen. Weitere Stellplätze liegen in größerer Entfernung.

04

Individuelle Abstimmung mit der Stadt

Gemeinsam mit der Kommune wurde vereinbart, dass der Stellplatznachweis nicht vollständig auf dem Grundstück der sechs Gebäude erbracht werden muss.

05

Mehr Freiraum am Gebäude

Durch die Verlagerung von Stellplätzen können Flächen unmittelbar an den Wohngebäuden für die Freiraumgestaltung und andere Nutzungen freigehalten werden.

Fachliche Vertiefung

Bautechnisch

Verzicht auf eine Tiefgarage

Zwei Gebäude wurden bewusst ohne Untergeschoss und das gesamte Baufeld ohne Tiefgarage realisiert. Möglich wurde dies durch den reduzierten Stellplatzschlüssel und die Einbettung in das bestehende IGEWO-Quartier mit 800 Wohnungen: Mobilitätsangebote und Stellplätze werden nicht isoliert am Neubau, sondern im Zusammenhang mit der vorhandenen Siedlungsstruktur organisiert. So konnten Aushub, Beton und versiegelte Flächen reduziert und die Erdgeschosszonen stärker für Wohnen, Freiraum und gemeinschaftliche Nutzungen genutzt werden.

Rechtlich

Mobilitätskonzept auf Quartiersebene erlaubt Abweichung vom Stellplatzschlüssel

Die Reduktion des Stellplatzschlüssels erforderte eine Abweichung von den kommunalen Stellplatzsatzungen und wurde in engem Austausch mit den zuständigen Behörden abgestimmt. Durch die enge Zusammenarbeit zwischen Bauherrschaft, Planungsteam und Bauaufsicht konnte eine projektspezifische Ausnahmegenehmigung erwirkt werden, die den Verzicht auf eine Tiefgarage rechtlich absichert.
Grundlage der Entscheidung war das nachvollziehbare Mobilitätskonzept des Projekts.

Die Grundvoraussetzungen für eine Reduzierung des Stellplatzschlüssels auf 0,8 werden im Projekt erfüllt. Durch die zusätzliche Bereitstellung von zwei Carsharing-Fahrzeugen der SWA kann der Stellplatzschlüssel weiter auf 0,5 Stellplätze je Wohnung abgesenkt werden. Die entsprechenden Verträge mit dem Anbieter werden vor Nutzungsaufnahme nachgewiesen.