Wohnanlage Haunstetten
Neubau von sechs Mehrfamilienhäusern in Holzhybridbauweise mit insgesamt 54 Wohneinheiten in Haunstetten. Ziel ist die Schaffung bezahlbaren Wohnraums durch serielle Bauweise und vereinfachte technische Standards.
- Ort
- Augsburg · Haunstetten-Siebenbrunn
- Fertigstellung
- 2026
- Nutzung / Raumprogramm
- 6 dreigeschossige Wohngebäuden mit insgesamt 54 Wohnungen, davon 27 gefördert (EOF)
- Wohnfläche
- 3.544 m²
- Bauweise
- Holz-Hybrid-System
- Baukosten
- ca. 16 % Baukosteneinsparung gegenüber den ursprünglich geplanten Kosten (KG 300 + 400); rund 2 Mio. € Einsparung durch den Verzicht auf eine Tiefgarage; ca. 1 Mio. € vermiedene Kosten durch den Verzicht auf sechs Aufzüge
Projektbeschreibung
»Unser Projekt folgt dem Prinzip der Vereinfachung, um im Bau und später im Betrieb einen vernünftigen Aufwand zu gewährleisten.«
Komfortstandards hinterfragen, von Normen abweichen
Als Pilotprojekt des Gebäudetyps E steht das Vorhaben exemplarisch für das Abwägen zwischen bezahlbaren Mieten, Bau- und Betriebskosten, Ressourcenschonung und Flächeneffizienz. Ziel ist es, in diesem Spannungsfeld tragfähige Lösungen zu entwickeln, die Einfachheit, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit miteinander verbinden.
Dafür werden etablierte Standards und Ausstattungsniveaus gezielt auf ihren tatsächlichen Nutzen überprüft und dort reduziert, wo dies funktional, wirtschaftlich und aus Sicht der Nutzer:innen vertretbar ist. So wird beispielsweise beim Trittschallschutz bewusst von aktuellen Komfortanforderungen abgewichen, während ein bewährtes Schutzniveau weiterhin eingehalten wird. Auch die Wahl des material- und zeiteffizienten Konstruktionsprinzips folgt dieser Logik.
Highlights
Innovative Lösungen auf einen Blick
Planerische, bautechnische und rechtliche Maßnahmen als anwendbares Wissen für neue Projekte.
01© hey! architektur bumeder wehmann architekten partgmbb
EH 55-Hülle und Stromdirektheizung
Wirkung zusätzlich 130 m² Wohnfläche durch eine schlankere Gebäudehülle
02© hey! architektur bumeder wehmann architekten partgmbb
Unterschreitung des Mindestschallschutz
Wirkung wirtschaftlicher, ressourcenschonender und schnell ausführbarer Deckenaufbau
03© hey! architektur bumeder wehmann architekten partgmbb
Keine Tiefgarage
Wirkung Einsparungen in Höhe von rund 2 Mio. € durch den Verzicht auf eine Tiefgarage| Thema | Bautechnische Aspekte | Rechtliche Aspekte |
|---|---|---|
| Ansatz | Bautechnische Aspekte bayerisches Gebäudetyp-E-Pilotprojekt Erläuterung |
Rechtliche Aspekte keine rechtlichen Implikationen |
| Erläuterung zu Ansatz | Bautechnisch Als eines der bayerischen Gebäudetyp-E-Pilotprojekte nutzt das Vorhaben gezielt den Spielraum, etablierte technische Standards und Ausstattungsniveaus auf ihre tatsächliche Notwendigkeit zu prüfen. Ein konsequentes Low-Tech-Konzept reduziert den technischen Ausbau auf das funktional Erforderliche; ergänzend werden ausgewählte Abweichungen von Regelwerken erprobt, etwa beim Schallschutz, bei der Gebäudehülle oder der Barrierefreiheit. Der Pilotstatus ermöglicht es, diese Vereinfachungen bewusst, transparent und projektbezogen zu bewerten, ohne die bauordnungsrechtlichen Schutzziele zu unterschreiten. So wird das Projekt zum Experimentierfeld für ein wirtschaftlicheres und ressourcenschonenderes Bauen. |
Rechtlich Für den Gebäudetyp-E besteht bislang keine bundesweite Regelung. In Bayern wurden mit 19 Pilotprojekten erste Spielräume untersucht. Mit dem Eckpunktepapier vom November 2025 haben das Bundesjustiz- und das Bundesbauministerium Vorschläge für einen Gebäudetyp-E-Vertrag vorgelegt, der solche Abweichungen künftig rechtssicherer ermöglichen soll. Die gesetzliche Umsetzung steht noch aus. |
| Low Tech | Bautechnische Aspekte EH 55 trotz Neubau; Verschlankung der Gebäudehülle zur Einhaltung festgelegter Baugrenzen ohne Flächenverluste |
Rechtliche Aspekte Befreiung vom GEG |
| Schallschutz | Bautechnische Aspekte Unterschreitung des Mindestschallschutz um ca. 2dB; Mindestschallschutz nach Stand 2016 wird weiterhin eingehalten |
Rechtliche Aspekte Abweichungen von DIN 4109 (2018) und techn. Baubestimmungen |
| Installation | Bautechnische Aspekte Abweichung von den Abdichtungsanforderungen; Reduzierung der geforderten Anschlusshöhe der Abdichtung; Absenkung des Schwellenniveaus gegenüber der Geländeoberkante Erläuterung |
Rechtliche Aspekte Abweichung von DIN 68800-2 und DIN 18195 |
| Erläuterung zu Installation | Bautechnisch Im Projekt bestehen zwei dokumentierte Abweichungen von den Abdichtungsanforderungen. Die Abweichungen in den Eingangsbereichen zu den Wohnungen ergeben sich aus der vereinfachten Ausbildung des Anschlusses zwischen dem vorgestellten Laubengang und den Wohnungseingängen. Auf eine eigene Entwässerungsrinne vor den Wohnungseingangstüren wurde verzichtet, während die geforderte Anschlusshöhe der Abdichtung bewusst unterschritten wurde. Die Bereiche sind durch die vorgelagerte Überdachung mit 250 cm Ausladung und einem Gitterrost im Eingangsbereich ausreichend vor direkter Witterung geschützt. Im Sockelbereich wird das Schwellenniveau von Geländeoberkante (GOK) + 20 mm unterschritten; diese Abweichung wird durch einen L-Winkelstein sowie eine außenseitige bituminöse Abdichtung kompensiert. Trotz der vereinfachten Detailausbildung bleibt der bauliche Feuchteschutz gewährleistet, während die Lösung zur Reduktion konstruktiver Komplexität und damit zur bautechnischen Vereinfachung beiträgt. |
Rechtlich Die Unterschreitung der Abdichtungsanforderungen stellt eine Abweichung von den geltenden Regelwerken dar. Konkret wird die DIN 68800-2 beim Sockelniveau und die Flachdachrichtlinie / DIN 18195 beim Anschluss der Abdichtung an der Eingangstürschwelle unterschritten. Diese Abweichungen sind Teil des Ansatzes des Gebäudetyp-E, bei dem bautechnische Vereinfachungen für eine wirtschaftlichere Bauweise vorgenommen werden. Im Projekt wurde die Entscheidung zwischen Bauherrschaft und Planungsteam abgestimmt und im Rahmen der Ausführungsplanung festgehalten. Da die Bauherrschaft als Bestandshalter auftritt, bestehen keine haftungsrechtlichen Risiken gegenüber Dritten. Die Abweichung wurde somit transparent begründet und ist vertraglich freigestellt, wodurch das Vorgehen rechtssicher ist. |
| Mobilität | Bautechnische Aspekte keine Tiefgarage; reduzierter Stellplatzschlüssel |
Rechtliche Aspekte Abweichung von techn. Baubestimmungen |
| Barrierefreiheit | Bautechnische Aspekte Unterschreitung Erschließungs- und Ausstattungsanforderungen; notwendige Maßnahme zur Kostenreduktion; Schwellen aufgrund konstruktiver Anforderungen Erläuterung |
Rechtliche Aspekte Abweichung von DIN 18040-2 und Förderanforderungen |
| Erläuterung zu Barrierefreiheit | Bautechnisch Eine vorgestellte, unbeheizte Erschließungs- und Balkonspange wird nicht durch einen Aufzug erschlossen. Der Verzicht auf einen Aufzug wurde im Planungsprozess als notwendige Maßnahme zur Kostenreduktion bewertet, um bezahlbaren Wohnraum zu gewährleisten. Bei den Eingangstüren wurden aus technischen Gründen Schwellen von 10-20 mm ausgeführt, um konstruktive Anforderungen an Witterungsschutz und Dichtheit zu erfüllen. Die vorgefertigten Badkerne sind so gestaltet, dass eine nachträgliche Umrüstung eines Wannenbads zu einem barrierefreien Duschbad im rollstuhlgerechten Standard nicht möglich ist. Alle Wohnungen entsprechen in ihren Grundrissen den Vorgaben der Barrierefreiheit. Im EG ist für 18 WE auch die Zugangssituation barrierefrei, darunter befinden sich vier rollstuhlgerechte Wohnungen. In den OGs ist die Zugangssituation für 36 WE nicht barrierefrei, da zunächst keine Lifte errichtet werden. |
Rechtlich Die erhöhten Schwellen waren hinsichtlich des übergeordneten Ziels des Projekts, durch Vereinfachung und Reduzierung von Standards Kosten zu senken, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, technisch unabdingbar. Die Abweichung der DIN 18040-2 wurde im Zuge des Befreiungsantrags dokumentiert und vom kundigen Bauherrn akzeptiert. Die IGEWO hält in ihrem Wohnungsbestand in der Umgebung von Augsburg (insgesamt 885 WE ) bereits weitere barrierefreie Wohnungen vor. Dies bietet im Bedarfsfall die vertragliche Besonderheit, dass Mietinteressenten, die auf einen vollständig barrierefreien Standard angewiesen sind, durch einen Wohnungstausch in eine der Bestandswohnungen umziehen könnten. Auszug aus den Erläuterungen für die EOF-Förderstelle: Die Türen zwischen warmer Gebäudehülle und kaltem Balkon bzw. kalter Außentreppe werden mit einer Schwelle von ≤ 2 cm ausgebildet, da sich Null-Schwellen in der Praxis im Miet-Geschosswohnungsbau nicht ausreichend bewährt haben. |
Beteiligte
Wer hat zum Projekt beigetragen?
hey! architektur bumeder wehmann architekten partgmbb
Entwurf, Flächen- und Materialentscheidungen
Knecht Ingenieure GmbH (LPH 1-4) und Roll. Ingenieurbüro für Energie- und Gebäudetechnik (LPH 5-8)
Heizungsplanung und Lüftungsplanung
Energieberater 3E AG
Gutachten zur Befreiung von GEG
