Unterschreitung des Mindestschallschutz
Unterschreitung des Mindestschallschutz um ca. 2dB durch Verzicht auf zusätzliche konstruktive Maßnahmen; der Mindestschallschutz nach Stand 2016 wird weiterhin eingehalten.
Ablauf
Vom Planungsziel zur realisierten Maßnahme
Schallschutzanforderungen werden stetig erhöht
Die Schallschutzanforderungen an Wohnungstrenndecken betrug in der DIN 4109_1989, die bis 2016 gültig war, noch 53 dB (bis 1989 sogar 60 dB); ab 2016 dann 50 dB.
Sind die hohen Anforderungen tatsächlich notwendig, und wie lassen sie sich mit einfachen, material- und ressourcenschonenden Konstruktionen erfüllen?
Unterschreitung des Mindestschallschutzes
Verzicht auf zusätzliche Deckenkonstruktionen: Unterschreitung des aktuellen Mindestschallschutzes um ca. 2 dB, Einhaltung der Anforderungen von 2016.
Verwendung unverklebter Aufbauten
Unverklebter Bodenaufbau ermöglicht sortenreinen Rückbau und erleichtert die Wiederverwendung und das Recycling der Materialien.
Einfaches System, starke Schallschutzwirkung
Durch die Kombination schwerer und elastischer Schichten entsteht ein mehrstufiges Masse-Feder-Dämpfer-System, das bessere Schallschutzwerte als erwartet erzielt, jedoch mangels normiertem Berechnungsverfahren rechnerisch schwer zuverlässig planbar ist.
Wenn die Praxis die Theorie übertrifft
Schallschutzwerte übertreffen die Berechnungen deutlich: Luft- und Trittschallschutz liegen mindestens 10 dB über den üblichen Anforderungen, sodass sowohl der vereinbarte als auch der erhöhte Schallschutz erfüllt werden.
Innovative Bauweisen: Potenzial trifft auf Grenzen der Übertragbarkeit
Experimentelles Bauen kann bessere Schallschutzwerte als erwartet erzielen, jedoch erschwert die fehlende normative Berechenbarkeit die Übertragbarkeit auf andere Projekte.
Fachliche Vertiefung
Planerisch
Unterschreitung des Mindestschallschutz um ca. 2dB
Die Deckenkonstruktion wurde so geplant, dass der aktuell bauaufsichtlich eingeführte Mindestschallschutz nach DIN 4109-1 beim Trittschall rechnerisch um ca. 2 dB unterschritten wird; der Mindestschallschutz nach Stand 2016 wird weiterhin eingehalten.
Ein normkonformer Aufbau wäre technisch möglich gewesen. Zugunsten eines wirtschaftlichen, ressourcenschonenden und schnell ausführbaren Deckenaufbaus wurde im Sinne des Gebäudetyp E jedoch bewusst auf zusätzliche konstruktive Maßnahmen verzichtet.
Bautechnisch
Schallschutzmessungen nach Fertigstellung:
Die Messungen haben ergeben, dass die eingebaute Deckenkonstruktion bessere Schallschutzwerte erreicht als erwartet. Das Besondere an der Konstruktion ist die Kombination verschiedener schwerer und elastischer Schichten, die als „Masse-Feder-Masse-Feder-Feder-Dämpfer-Masse“-System beschrieben werden kann. Bei dieser neuartigen Konstruktion besteht jedoch die Besonderheit, dass derzeit noch kein passendes normiertes Rechenverfahren zur Verfügung steht, mit dem sich die tatsächlich erreichten guten Ergebnisse bereits in der Planung zuverlässig vorhersagen lassen. Deshalb wurden drei vereinfachte Berechnungsansätze verwendet.
Deren Ergebnisse fallen jedoch schlechter aus als die tatsächlich gemessenen Werte, insbesondere beim Trittschall. Die Konstruktion funktioniert in der Praxis somit besser, als es die derzeit verfügbaren Rechenmodelle erwarten lassen. Als Ursache werden zusätzliche schalltechnisch günstige Effekte des komplexen Deckenaufbaus vermutet, für die bislang jedoch keine ausreichenden Planungs- und Berechnungsdaten vorliegen. Aus diesem Grund kann allein auf Grundlage der rechnerischen Prognose derzeit kein erhöhter Schallschutz verbindlich zugesichert werden, obwohl dieser bei der ausgeführten und gemessenen Konstruktion tatsächlich erreicht wurde.
Beim Luftschallschutz gilt: Je höher der Wert, desto besser ist die Schalldämmung. Gemessen wurden 64 dB. Damit liegt die Konstruktion 10 dB über der normalen Anforderung von 54 dB und 7 dB über der Anforderung für erhöhten Schallschutz von 57 dB. Beim Trittschallschutz ist es umgekehrt: Je niedriger der Wert, desto besser. Der gemessene Wert von 42 dB liegt 11 dB unter dem normalen Grenzwert von 53 dB und 3 dB unter dem Grenzwert für erhöhten Schallschutz von 45 dB.
Damit werden sowohl der vereinbarte als auch der erhöhte Schallschutz eingehalten.
Rechtlich
Abweichung: DIN Normen
Im Projekt wurde der Mindestschallschutz der Geschossdecken um rund 2 dB unterschritten, wobei der Mindeststandard von 2016 weiterhin eingehalten wird. Konkret entspricht die Ausführung der Anforderung gemäß DIN 4109 (Ausgabe 1989), während die aktuell gültige DIN 4109:2018 einen Wert von 50 dB fordert (zuvor 53 dB, bis 1989 sogar 60 dB).
