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EH 55-Hülle und Stromdirektheizung

Nach dem damals geltenden GEG wäre eine Stromdirektheizung regulär nur in Verbindung mit einer EH40-Hülle und entsprechend niedrigem Transmissionswärmeverlust möglich gewesen. Eine Befreiung vom GEG ermöglichte die Kombination der Stromdirektheizung mit einer EH55-Hülle. Die Stromdirektheizung wurde als wartungsarmes Haustechnikkonzept gewählt, das kaum wassergeführte Systeme erfordert.

Low TechBefreiung vom GEG

Ablauf

Vom Planungsziel zur realisierten Maßnahme

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Weniger Technik, weniger Wartung

Von Beginn an war eine Stromdirektheizung mit dezentraler Warmwasserbereitung vorgesehen, um wassergeführte Systeme zu reduzieren und Wartungsaufwand über den Lebenszyklus zu minimieren.

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Befreiung vom GEG für eine langfristig wirtschaftliche Lösung

Nach GEG hätte die Stromdirektheizung mit einer EH40-Hülle kombiniert werden müssen. Variantenvergleiche zeigten jedoch, dass die dafür nötigen Aufbauten zu viel Wohnfläche kosten und wirtschaftlich nachteilig sind.

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EH55-Hülle plus Stromdirektheizung

Nach der Befreiung vom GEG wurde eine EH55-Hülle mit Stromdirektheizung und dezentraler Warmwasserbereitung umgesetzt. Durch den Verzicht auf einen Heizungsraum und die Minimierung der Schächte entsteht eine kosteneffiziente und wartungsarme technische Infrastruktur. Aufgrund der festgelegten Baukanten konnte mit der schlankeren Hülle erheblich mehr nutzbare Wohnfläche geschaffen werden.

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Befreiung über Wirtschaftlichkeit begründet

Mithilfe eines Sachverständigen sowie Lebenszyklusanalysen und Wirtschaftlichkeitsvergleichen wird eine Befreiung aus wirtschaftlichen Gründen auf Grundlage von § 102 Abs. 1 und 2 GEG beantragt.

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Betrieb wird gemessen

Im laufenden Betrieb werden Energiebedarf und Energieverbrauch mit umfassender Messtechnik erfasst und ausgewertet.

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Erfahrungen für das nächste Baufeld

Die Erkenntnisse sollen in das nächste Baufeld einfließen. Offen bleibt, ob künftige gesetzliche Regelungen die heutigen Anforderungen an Stromdirektheizungen beibehalten.

Fachliche Vertiefung

Bautechnisch

Haustechnik und Gebäudehülle zusammen gedacht

Gebäudehülle und Haustechnik werden als gemeinsames System mit Blick auf die GEG-Konformität bzw. eine erforderliche Befreiung zusammen betrachtet. Eine leistungsfähige Hülle reduziert den Energiebedarf, während die vereinfachte, weitgehend wasserfreie Haustechnik Wartung, Instandhaltung und technische Komplexität minimiert. So entsteht ein robustes und langfristig wirtschaftliches Gesamtkonzept: Betreiber:innen profitieren von geringeren Wartungs- und Betriebskosten, Mieter:innen von niedrigeren Nebenkosten.

Haustechnik

Dezentrale Haustechnik, die wassergeführten Systeme wurden auf ein Minimum reduziert. Klare Trennung zwischen technischen Komponenten und dem Hochbau. Verwendung einer elektrischen Niederspannungs-Fußbodenheizung (Stromdirektheizung). Dezentrale Warmwasserbereitung mittels elektrischer Durchlauferhitzer unmittelbar an den Entnahmestellen. Lüftung nach DIN 18017 (Abluft in Nassräumen und WC) zum Feuchteschutz mit Minimallüftung und Nachströmung ohne Wärmerückgewinnung. Die Bäder wurden als Fertigbadzellen effizient eingebaut. Auf allen Dächern sorgt eine Photovoltaikanlage für die Eigenstromerzeugung. Durch den Verzicht eines Heizungsraums im UG und die Minimierung der Schachtgrößen entsteht eine einfach zu wartende, kosteneffiziente Gebäudetechnik. Für Wohnräume wurde eine Raumtemperatur von 20 °C und für Badezimmer von 24 °C vereinbart.

Bauteile

Das Projekt folgt dem Prinzip der einfachen Kubatur mit einer kompakten Gebäudehülle. Ausgeführt wird eine EH 55-Gebäudehülle, da eine EH 40-Hülle einen deutlich dickeren Wandaufbau erfordert. Dies würde aufgrund des unveränderlichen Bebauungsplans, der die äußeren Baukanten festlegt, zu einem Verlust an nutzbarer Wohnfläche führen. Eine vorgestellte, unbeheizte Erschließungs- und Balkonspange dient als funktionale und klimatische Pufferzone, reduziert Wärmebrücken sowie Schnittstellen während des Bauprozesses.

Rechtlich

Befreiung von dem aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das aktuell gültige Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird mit der Kombination aus Stromdirektheizung und einer EH55-Gebäudehülle nicht vollständig erfüllt. Daher wurde ein GEG-Sachverständiger eingeschaltet, um eine mögliche Befreiung von §15 und §71 (1) GEG nach §102 Abs. 1 und 2 GEG (wirtschaftliche Unangemessenheit) zu prüfen. Der Sachverständige beschied eine entsprechende Befreiung. Grundlage bilden Lebenszyklusanalysen und Wirtschaftlichkeitsvergleiche, die eine langfristige ökonomische Betrachtung von Betriebs- und Wartungskosten über den gesamten Nutzungszeitraum hinweg berücksichtigen, ergänzt durch alternative Planungsvarianten der technischen Gebäudeausrüstung und des Hochbaus inklusive Kostenberechnung. Ziel ist die bautechnisch und ökonomisch begründete Reduktion von Standards, ohne die grundlegende Energieeffizienz zu gefährden.

Für das Projekt wurden keine KfW-Fördermittel in Anspruch genommen, da die EH55 Hülle nicht für eine solche qualifiziert und zusätzliche Aufwände entstehen.

  • GEG-BefreiungEnergieberater 3E AG

    Gutachten zur Befreiung von GEG

  • Unterlage · PDFBefreiung nach GEG § 102